Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

1.Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern ( Hotelaufnahmevertrag) sowie für alle anderen erbrachten Leistungen der Alfred Hepperle Fleischwaren GmbH ( im Folgenden auch: „Hotel zum Rad“ genannt). Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Alfred Hepperle Fleischwaren GmbH.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden zustande.

Dem Hotel zum Rad steht es frei die Zimmerbuchung oder die Auftragsbestätigung der Cateringleistung schriftlich zu bestätigen.

3. Preise, Zahlung, Leistungen

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung, bzw. die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu bezahlen.

Wurde eine Bezahlung per Rechnungen vereinbart, ist der Gesamtbetrag binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Das Hotel zum Rad kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung, der Aufenthaltsdauer der Gäste oder der Cateringleistung wünscht und die Alfred Hepperle Fleischwaren GmbH zustimmt.

Änderungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.

Das Hotel kann eine Vorauszahlung oder auch eine Kreditkartengarantie der vereinbarten Leistungen verlangen.

4. Stornierungen, bzw. verfrühte Abreise, Haftung

Hotelbuchungen:

Zimmerreservierungen können bis 3 Tage kostenfrei abbestellt werden.

Bei späteren Mitteilungen oder bei unangekündigter Nichtanreise ist der Gesamtbetrag abzüglich der ersparten Aufwendungen, d.h. 80 % des gebuchten Zimmerpreises zu zahlen. Im Falle einer anderweitigen Vermietung des Zimmers, fallen keine Kosten an. Änderungen oder Stornierungen müssen immer schriftlich erfolgen.

Gruppenreservierungen (ab 10 Personen) sind nicht stornierbar. Der

Der Besteller ist verpflichtet dem Hotel spätestens 3 Tage vor Ankunft die Namen der anreisenden Gäste mitzuteilen.

Das Hotel zum Rad behält sich vor individuelle Stornierungsbedinungen in Schriftform festzulegen.

Reisegruppen haben verantwortliche Gruppenleiter zu benennen. Insbesondere für Jugendliche unter 18 Jahren obliegt diesen Personen die Aufsichtspflicht. Jugendlichen unter 18 Jahren ist es untersagt Alkohol zu konsumieren oder sich in alkoholisiertem Zustand im Hotel aufzuhalten. Die Gruppenleitung hat für die Einhaltung von Hausordnung und AGB durch die Gruppe sowie für den Jungendschutz mit Sorge zu tragen.

Für Schäden, die aufgrund von Verletzungen der Aufsichtspflicht entstehen übernimmt das Hotel keine Haftung und behält sich vor, seinerseits Schadensersatzansprüche gegenüber der Gruppenleitung geltend zu machen.

Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Änderungen oder Stornierungen werden nur in schriftlicher Form akzeptiert.

Die gleichen Stornierungsbedigungen gelten umgekehrt ebenso für das Hotel.

Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf dem Parkdeck oder in der Hotelgarage, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Überwachungspflicht seitens des Hotel besteht nicht.

Weckrufe werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Für Nachrichten, Post, Warensendungen und Fundsachen der Gäste übernimmt das Hotel die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch die Nachsendung gegen Entgelt. Für Verzögerungen beim Postverkehr sowie für verspätete oder nicht ausgeführte Weckrufe wird keinerlei Haftung übernommen.

Catering:

Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 %muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels, die in Textform erfolgen soll.

Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95 % der vereinbarten Teilnehmerzahl.

Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 %,soll der Alfred Hepperle Fleischwaren GmbH frühzeitig, spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95 % der letztlich vereinbarten Teilnehmerzahl.

Bei einer Stornierung der gesamten vereinbarten Leistungen behält sich die Alfred Hepperle Fleischwaren GmbH vor Ausfallkosten wie folgt in Rechnung zu stellen

  • 8 Wochen vor Leistungserbringung : 35% des vereinbarten Leistungsumfangs
  • 2 Wochen vor Leistungserbringung 80% des vereinbarten Leistungsumfangs
  • 5 Tage vor Leistungserbringung 95% des vereinbarten Leistungsumfangs

5. Haftung des Gastes

Bei Verlust des Zimmerschlüssels haftet der Gast. Dies bezieht sich auf den Ersatz des Schlüssels sowie den Austausch des kompletten Schließsystems des Hotels. Hierbei können Kosten in Höhe von bis zu 2000€ entstehen.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden unverzüglich dem Hotel anzuzeigen.

Der Vertragspartner ist verpflichtet alle Angaben gegenüber dem Hotel wahrheitsgemäß zu machen. Für Schäden, die auf Grund von Falschangaben entstehen haftet der Vertragspartner.

Bei durch den Gast verursachten Schäden an der Einrichtung oder dem Ansehen des Hotels, dem Eigentum anderer Gäste, über die Maßen starke Verschmutzung der Räumlichkeiten oder schwerer Störung des reibungslosen Betriebsablaufs ist der Vertragspartner haftbar. In einem solchen Fall behält sich das Hotel vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen, vom Vertrag zurückzutreten, geleistete Vorauszahlungen anzurechnen und vom Pfandrecht (§704, BGB) Gebrauch zu machen.

Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Wird im Zimmer geraucht, verlangt das Hotel für den erhöhten Reinigungsaufwand eine Gebühr von 100,00€.

Sollte durch unerlaubtes Rauchen und/oder sonstigen Umgang mit Feuer ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert werden, übernehmen wir keine Haftung. Die dadurch entstandenen Kosten wie zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz sind unmittelbar vor Ort vom jeweiligen Verursacher in voller Höhe zu begleichen.

6. Allgemeines

Die Zimmer sind frühestens ab 14.00 Uhr zur Anreise bezugsfertig.

Ist nicht ausdrücklich eine spätere Anreisezeit (Mo bis Freitag bis 20.00 Uhr, freitags bis 18 Uhr und samstags bis 16 Uhr)vereinbart, kann das Zimmer bei Bedarf anderweitig vergeben werden. Bei der Abreise muss das Zimmer bis 11.00 Uhr geräumt sein. Eine spätere Abreise kann gegen einen Aufpreis vereinbart werden.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kirchheim unter Teck

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bedingungen sowie die Vereinbarungen des Dehoga B.W.

Bei Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

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